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Der Zahnskandal - Die Historie einer Katastrophe

Vorwort:

Es handelt sich um eine sehr heikle Angelegenheit, die viele Menschen - es sind ca. 2.8 Mio. Menschen, die es in der Metropolregion Stuttgart1 betrifft und für diese die zahnmedizinische Notversorgung zum großen Teil dramatisch verschlechtert hat. Die Politik und die KZV sind daher extrem angespannt bei diesem Thema und reagieren maximal «dünnhäutig».

Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht verunsichern, es wird viel behauptet und Sie werden aller Voraussicht nach mit Unwahrheiten und Gerüchten konfrontiert.

Tatsache ist: Durch die Neuregelung sind faktisch alle Patienten, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind von der Notdienstversorgung nachts und am Wochenende abgeschnitten. Das betrifft besonders ältere und sozial schwächere Menschen, aber nicht nur, auch Personen, die z.B. einen älteren “Diesel” haben, dürfen (möglicherweise) nach Stuttgart in die Umweltzone fahren, können dies jedoch nicht abschätzen und gehen ein Risiko ein, da es sich (möglicherweise) um eine Ausnahme handelt und es ist äußerst umstritten, ob zu den medizinischen Notfällen auch zahnmedizinische Notfälle zählen2. Es sind “nur” 128,50 €, die drohen und es gibt keine Punkte, ärgerlich ist es dennoch.

Es handelt sich um eine Katastrophe mit Ansage

Anfang 2022 wurde die zahnärztliche Notdienstversorgung neu geregelt1 und die Lage war damals so angespannt, dass - laut unseren Informationen - der Artikel der Stuttgarter Zeitung: “Patienten müssen 50 Kilometer zur Zahnbehandlung fahren” nicht intensiver recherchiert werden sollte und umgehend hinter einer Paywall verschwand, für den Artikel der Stuttgarter Nachrichten trifft dies ebenfalls zu, da es sich um einen identischen Beitrag handelt. Ähnlich erging es einem Artikel des ZVW: “Zahnarzt-Notfall: Patienten aus dem Kreis müssen künftig nach Stuttgart fahren”.

Wussten Sie, dass aktuell Schmerzpatienten bis zu 80km3 zur Zahnbehandlung fahren müssen

Bei den beiden o.g. Artikeln handelte es sich um kritische Artikel, die möglicherweise - laut unseren Informationen - noch deutlich kritischer hätten ausfallen können, wenn nicht «interveniert» worden wäre und selbst die verhältnismässig harmlose Kritik wurde an der Verbreitung gehindert durch die Paywall.

Wie sah konkret die «Intervention» aus? Details wird man dazu nicht erfahren, aber jedem ist bekannt, dass unliebsame Artikel nicht auf der Wunschliste der Politik stehen. Sollte die Frage kommen, ob die sogenannte Intervention illegal war, dann ist dei Antwort ein klares “Nein” - nennen Sie es einfach sanften Druck. Wir haben keine Informationen, dass es illegale Interventionen gab. Man bezeichnet einen Artikel als nicht hilfreich, fragt sich, wieso andere Artikel hinter einer Bezahlschranke liegen, stellt dies als eine mögliche Belastung der Kommunikation dar, das Übliche eben.

Wir spielen mit offenen Karten

Einen Monat später gab es einen weiteren Artikel und dieser soll nicht verheimlicht werden. Ein Artikel der Backnanger Kreiszeitung und diesmal selbstverständlich ohne Paywall, wie es heutzutage Usus ist bei positiven Artikeln, Im Notfall nach Stuttgart zum Zahnarzt Man lässt darin einen Zahnarzt zu Wort kommen, der sinngemäß sagt, dass es keine wirklichen zahnärztlichen Notfälle mehr gibt: „Wirkliche Notfälle gibt es sehr, sehr wenige.“ und es sei schlicht nicht mehr rentabel für einen Zahnarzt (Notfälle zu behandeln): „Früher, so vor etwa 15 Jahren, hatten wir beim Notfalldienst 30 bis 50 Patienten pro Tag, heute sind es mal zwei, mal sechs oder sieben“ und daraus wird die Schlussfolgerung abgeleitet Ein Notfalldienst sei in den letzten Jahren für einen Zahnarzt kaum rentabel gewesen.. Außerdem wird die Behauptung aufgestellt, dass als die einzelnen Praxen noch zuständig für den Notdienst waren, seien diese zwar telefonisch erreichbar gewesen, behandelt wurde aber nur zwischen 10 und 11 Uhr und von 17 bis 18 Uhr.

Insbesondere die letzte Behauptung ist nicht korrekt bzw. irreführend, denn das war die sog. Präsenzpflicht und selbstverständlich musste der Zahnarzt nachts in die Praxis um dort einen Schmerzpatienten zu behandeln, er hatte abseits der Präsenzzeiten nur keine Präsenzpflicht, alles andere ist ein urbaner Mythos. Ebenso ist es selbstverständlich, dass die Behandlungsdauer länger als bis um 11 Uhr bzw. 18 Uhr andauert, wenn noch Patienten im Wartezimmer sitzen. Die anderen Behauptungen sind ebenfalls abenteuerlich, denn ein Notdienst muss geleistet werden und gewährleistet sein unabhängig von der Rentabilität. Ebenso könnte man anführen, dass es sich nicht lohnt kritisch Verletzte bei einem Unfall zu retten, da die Überlebenschancen in jedem Fall gering sind oder man macht nur noch ein Krankenhaus in Stuttgart für alle Kreise, vergleichbar der neuen zahnärztlichen Notdienstversorgung, rentabler ist dieses «Konzept» mit Sicherheit. Man muss es von der Warte der Patienten sehen, denn diese zahlen nicht wenig und erwarten dafür zumindest eine adäquate Versorgung und keine - salopp formuliert - “Verarschung”!

Man kann nur vor solchen Argumentationen und Gedankenspielen warnen

In dem Artikel wurde noch ein weiteres (Schein-)Argument ins Feld geführt, dass keine richtige Behandlung durchführt würde. Ja, das war zutreffen, jedoch nur für das Katharinenhospital Stuttgart. Dort wurde ausschliesslich eine Behandlung der Schmerzen vorgenommen. Zahnärzte bei dem Notdienst in der eigenen Praxis durften schon zuvor umfangreichere Behandlungen, wie z.B. die besagte Wurzelbehandlung vornehmen. Von Kollegen wisse er, dass Patienten zuvor, als Notfälle noch im Katharinenhospital behandelt worden sind, nur Antibiotika und Schmerzmittel verabreicht bekamen und dann wieder zu „ihrem“ Zahnarzt geschickt wurden. „Mittlerweile wird in Stuttgart im Notfall richtig behandelt, sogar Wurzelbehandlungen werden gemacht.“ Was man zudem nicht vergessen sollte, die Zahnärzte hatten sich mit dem Katharinenhospital “geeinigt”, nur eine Schmerzbehandlung durchzuführen, da es u.a. um das Risiko der Nachbehandlung ging. Ganz simpel gesprochen, angenommen Zahnarzt A macht eine Füllung und es gibt Komplikationen, ist es problematisch, wenn diese dann von Zahnarzt B behoben werden müssen. So kann man die Wirklichkeit tendenziös beschreiben, um ein Bild enstehen zu lassen, was nur wenig mit der Realität gemein hat.

Diesen Zeitungsbericht hätte man vermutlich besser mit dem Hinweis Werbung versehen

Es lässt sich unschwer erkennen, die Situation ist eine Katastrophe und man will sie schönmalen.

Die Frage, die sich nun stellt, wie kam es zu dieser Katastrophe

Eine Antwort darauf und noch mehr interessante Erkenntnise werden Sie im weiteren Verlauf finden.

Frage:

  • Wie kann ich helfen bzw. kann ich helfen? Sie können helfen, indem Sie uns anonym Informationen beschaffen. Sollten wir Informationen benötigen teilen wir dies in unserem Blog mit. Dort finden Sie eine Kommentarfunktion, mit der Sie direkt Fragen stellen können.
  • Kann ich Sie mit einer Spende unterstützen? Nein, zum einen würde dies unsere Unabhängigkeit in Frage stellen und zum anderen wollen wir eine Situation wie z.B. bei der Causa Ballweg vermeiden.
  • Wie kann man Sie kontaktieren? Sie können uns per Email kontaktieren csi@zahnskandal.info, aber erwarten Sie bitte keine (zeitnahe) Anwtwort und beachten Sie bitte, dass nur von uns signierte Emails tatsächlich von uns sind - PGP-Public Key 6937 E29D 7710 593E DBE5 61D0 8C24 A5F8 174B A380.

Besonders der letzte Punkt bezüglich der Beantwortung der Emails soll nicht arrogant wirken, aber es ist unrealistisch, dass wir heikle Daten mit unverifizierten Dritten diskutieren.


Teil I - Die Vorgeschichte

Die Vorgeschichte handelt davon, wie sich die Katastrophe entwickelte und ab wann diese vorhersehbar war, um es noch präziser zu sagen, ab wann diese nicht mehr verhinderbar war.

Es ist schwer den exakten Zeitpunkt zu bestimmen, an dem alles anfing. Einige sagen, es war 2013, andere sagen, es war 2017. Auslöser der Katatstrophe war DENTICS4 und deren Fehlinvestition in deren 2017 neu gegründetes “Zahnzentrum”5 oder Großpraxis in der Schloßstr. 74 in Stuttgart.

Es gab durchaus Stimmen, die sagten, dass diese Großpraxis von Anfang an ein Akt des Wahnsinns war oder zumindest ein tollkühnes Vorhaben, denn der Versorgungsgrad6 in Stuttgart liegt derzeit bei ca. 150%. Laut unseren Informationen war die Lage 2017 nicht signifikant abweichend und der (Über)Versorgungsgrad6 war z.B. 2019 sogar noch höher mit ca. 155%. Bei diesen Zahlen stellt sich die Frage, wie solch ein Projekt überhaupt genehmigt werden konnte. Eine Großpraxis als Neugründung - ohne Patientenstamm im Gegensatz zu einer Übername - in einem überversorgten Gebiet. Üblicherweise lässt sowohl die KZV als auch der Kapitalgeber (idR. die apoBank) von solchen Vorhaben die Finger, da das Risiko nur schwer kalkulierbar ist.

In diesem Fall kam es 2017 zu einer Umsetzung des Vorhabens. Unter vorgehaltener Hand wurde gemunkelt, dass man eine Art inoffiziellen Kuhhandel abgeschlossen hatte. Der Handel sollte so funktionieren, die Niederlassung in der Liststr. 43 in Stuttgart hätte auf absehbare Zeit geschlossen werden sollen und wurde es auch. Laut unseren Unterlagen fand die Schliessung Ende 2019 / Anfang 2020 statt7. Es ist schlüssig, dass es so nicht als “Neugründung”, sondern als “Sitzverlegung” verkauft wurde. Die Praxis in der Schloßstr. 74 wurde im September 2017 eröffnet und der Übergang sollte (angeblich) maximal 2 Jahre dauern.

Neueröffnung Schloßstr. 74 09.09.2017

Folgt man der Argumentation, dass es ohne die Liststr. 43 nicht zu der Schloßstr. 74 hätte kommen können, dann wäre der Grundstein (theoretisch) im Jahre 2013 gelegt worden, denn damals übernahm Dentics die Praxis von dem plötzlich verstorbenen Vorgänger. Man sollte bei aller Liebe zu den Detail nicht vergessen, dass es sich hierbei nur um eine Formalie handelt und die Katastrophe erst durch die Umsetzung der Großpraxis mit 9 Behandlungszimmern und einer Fläche von ca. 400qm8 enstand - quasi ein «Showroom» ohne Patienten, da es sich um eine Neugründung handelte. Hier ist noch ein Bild von der Anlieferung der neuen Behandlungsheinheiten:

Anlieferung der Behandlungseinheiten

Kenner der Materie, die lieber anonym bleiben wollen, sagen, es war eine vorpgrogrammierte Katastrophe, denn zur gleichen Zeit entstand das wesentlich besser kapitalisierte Alldent Zahnzentrum9. Sie müssen sich das so vorstellen, auf einen vollkommen überversorgten (150%) Markt treffen 2 neue und sehr große Mitbewerber. 2019 gab es beispielhaft 231 Zahnärzte und damit war der Versorgungsgrad ca. 155%. Alldent hat zur Zeit 21 Zahnärzte und Dentics hatte 2017 11 Zahnärzte. Rechnerisch würden Sie damit die Überversorgung um fast weitere 14%10 steigern, auf über 175%.

Unter der Hand sagten damals schon viele, das ist ein Suizidkommando

Die Zahlen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Die Zahlen lassen sich weder weglächeln noch wegdiskutieren und der Totalschaden, zu dem diese «Fehlinvestition» geführt hat, lässt sich noch heute bei Dentics erkennen - es sind nur noch 5 Zahnärzte an einem Standort.


Teil II - Der Absturz zum Start

Bereits bei dem Start kam es offenkunding zu einen Absturz oder man könnte sagen, der «Takeoff» gelang nie. Es gestaltet sich schwierig auf die finanziellen Daten vor 2017 von Dentics zuzugreifen, da es 2017 zu einer Umfirmierung von zuvor einer GbR zu einer GmbH kam. Wir verweisen auf die exzellente Übersicht von North Data zu Dentics. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 18.01.2017 erstellt und das Stammkapital betrug 100.000 €. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Dentics als Gemeinschaftpraxis (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) in der für Zahnärzte üblichen Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt.

Nun gibt es ein (kleines) Problem, eine GbR muss keine Zahlen veröffentlichen - im Gegensatz zu einer GmbH, die die Zahlen im Bundesanzeiger veröffentlichen muss. Bei der finanziellen Lage von Dentics vor 2017 müssen wir uns also auf Einschätzungen verlassen. Für die Dentics Zahnärzte GmbH sind die Zahlen öffentlich verfügbar und lauten:

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss HGB -114.094 € -93.899 € -99.050 € -97.080 € 195.011 € -192.366 €

Es ist ganz klar ersichtlich, dass Dentics «nie vom Boden wegkam» und bis auf das Jahr 2021 permanent ein Verlustgeschäft war. Das Jahr 2021, dazu werden wir später noch kommen, ist ein Sonderfall, da 2021 die Übernahme der Schloßstr. 74 durch die KZV erfolgte und nach unserer Erkenntnis es sich um Buchgewinne aus dem Verkauf handelte. Somit ist es fragwürdig ob überhaupt in der gesamten Historie der Dentics Zahnärzte GmbH jemals ein Gewinn aus dem operativen Geschäft erzielt wurde.

Ganz anders sah offenbar es in den Jahren vor 2016 aus. Unter der Hand wurde uns mitgeteilt, dass die Finanz- und Ertragslage mehr als zufriedenstellend in den Jahren 2008 bis 2016 war. Angeblich gab es kein Jahr mit einem negativen Cash-Flow bzw. einem negativen «Jahresüberschuss». Diese Aussagen erscheinen mehr als plausibel, wenn man bedenkt, dass für die Neugründung in Stuttgart Darlehen aufgenommen werden mussten und mit einem negativen Cash-Flow ist es sehr herausfordernd, manche würden sogar sagen unmöglich, für ein «Suizidprojekt» in einem mehr als überversorgten Gebiet Darlehen zu erhalten.

Beweis: Lebensweisheit

Wer das nicht glaubt, kann gerne Darlehen bei einer Bank für die nächste vorab geplante «Notfallpraxis der KZV» anfordern und berichten. Ja, das ist zynisch, aber nicht zu unrecht, wenn man bedenkt, wie viele Schmerzpatienten darunter zu leiden haben.

Wie kam es dann zu dem plötzlichen Absturz?

Eine gute Frage. Es muss etwas gravierendes im dritten oder vierten Quartal 2017 vorgefallen sein. Die ehemalige Partnerin von Dr. Jacobi - Dr. Hess übernahm zum 01.04.2018 die Zahnarztpraxis von Dr. Lindmayr in Stuttgart-Zuffenhausen. Das ist in der Tat sehr bemerkenswert, denn offiziell schied Dr. Hess erst zum 21.06.2018 von Dentics aus und Sie schied gemeinsam mit dem dritten Geschäftsführer Marc Derler aus.

Möchte man noch mehr in die Detail gehen, muss man den Bundesanzeiger in Form des Unternehmensregisters zu Rate ziehen. In den Registerinformationen findet sich unter der Rubrik Dokumentenansicht der Eintrag vom 15.06.2018. In der Urkundenrolle Nr. 3397/2018 wird festgehalten, dass Dr. Jacobi alleine zum 02.05.2018 das Ausscheiden von Marc Derler und Dr. Heidrun Hess veranlasste bzw. veranlassen musste - die öffentliche Bekannmachung erfolgte dann am 21.06.2018.

Es gibt Gerüchte. Ein Gerücht besagt, dass Dr. Hess eigentlich schon, wie bei Ärzten und Zahnärzten üblich, die Praxis bereits zum 01.01.2018 übernehmen wollte. Es ist deshalb Usus zum ersten Werktag nach dem 01.01. eines Jahres11 eine Praxis zu übernehmen. Praxen die ansonsten zu solch ungewöhnlichen Zeitpunkten übernommen werden sind meist «Notfälle». Nehmen wir den folgenden Fall an, der Arzt wird berufsunfähig oder verstirbt, in diesem Fall ist der steuerliche Effekt11 nicht von großer Bedeutung, es interessiert vielmehr, dass die Praxis zeitnah einen Übernehmer findet und das ist quartalsweise möglich, denn Ärzte und Zahnärzte rechenen quartalsweise ab.

Kommen wir nochmals zu der Praxis Lindmayr zurück und an dieser Stelle haben wir keine Erkenntnisse, dass dieser plötzlich verstorben oder berufsunfähig o.ä. war und im Besonderen haben wir ebenfalls keine Kenntnisse, dass die Praxis notleidend gewesen wäre. Aus diesen Gründen stufen wir das Gerücht, dass Dr. Hess ursprünglich eine Übernahme zum 01.01.2018 geplant hatte als plausibel ein.

Sie denken, das ist schon merkwürdig - es wird noch viel merkwürdiger

Bei der Gründung der Dentics Zahnärzte GmbH12 übernahm Dr. Jacobi das komplette Stammkapital

§3 Stammkapital, Stammeinlagen (2) Vom Stammkapital übernimmt Frau Dr. Anne Katharina Jacobi-Haumer, geb. am 13.07.1977, wohnhaft in Ludwigsburg einen Geschäftsanteil mit dem Nennwert von 100.000 Euro. (Geschäftsanteil Nr. 1).

Außerdem erschien Dr. Jacobi damals alleine vor dem Notar (Urkundenrolle Nr. 642/2017) und ernannte sowohl Marc Derler als auch Dr. Heidrun Hess zu den Geschäftsführern - ohne deren damalige Anwesenheit.

Kann es noch merkwürdiger werden - ja

In dem Jahreabschluss 201713 der Dentics Zahnärzte GmbH ist eine Position unter Passiva B. Einlagen stiller Gesellschafter mit 200.000 € aufgeführt und 2018 ist diese wieder verschwunden. Mit dem Verschwinden der 2 Mitgeschäftsführer Marc Derler und Dr. Heidrun Hess 2018 war ebenfalls die stille Einlage nicht mehr existent.

Die Merkwürdigkeiten nehmen an dieser Stelle nicht ab, sondern zu. Dr. Hess war von 2008 bis 2017 Partnerin von Dr. Jacobi. Die Aussage von Dr. Hess stützt ebenfalls die These, dass die Partnerschaft 2017 endete.

Die Frage bleibt somit weiterhin, wieso versuchte Dr. Jacobi das Ende bis Mitte 2018 hinauszuzögern und wieso wurde Dr. Hess angeblich das erste Quartal 2018 an der Berufsausübung in Ihrer Praxis in Stuttgart gehindert, obwohl Sie - laut eigener Aussage - bereits Ende 2017 bei Dentics ausgeschieden war?

Die Fakten liegen auf dem Tisch

  1. Dr. Hess schied Ende 2017 aus
  2. Dr. Hess wurde nicht am Stammkapital der Dentics Zahnärzte GmbH beteiligt
  3. Es gab einen stillen Teilhaber mit einer Einlage von 200.000 € Ende 2017, der 2018 ausschied

Unsere erste Idee war, dass Dr. Hess möglicherweise kalte Füsse bekommen hatte, nachdem Alldent Stuttgart sich im Mai 2017 gegründet hatte9, kurze Zeit nach der Gründung der Dentics Zahnärzte GmbH im Januar 2017. Bei intensiverer Recherche konnte sich dieser Verdacht nicht erhärten und diese These konnte gleichfalls die «Entlassung» von Marc Derler, zeitgleich mit Dr. Heidrun Hess im Juni 2018, nicht erklären. Die Entlassung vom 02.05.2018 mit Veröffentlichung am 21.06.2018 ergab schlicht keinen Sinn.

Ein Ausscheiden nicht zum Quartalsende ist bei Ärzten und Zahnärzten immer ein Red Flag

Es stellte sich zudem eine weitere (heikle) Frage: „Wieso war für Dr. Hess von Anfang an eine 0-Beteiligung am Stammkapital geplant?“ Eine 0-Beteiligung war schon immer kritisch und dazu finden sich - man könnte fast sagen - unzählige Artikel. Es wird davor gewarnt, denn es ist (fast) nicht zu erklären, dass ein Gesellschafter ein Teil des Unternehmensrisikos tragen soll und nicht an den Früchten partizipiert. Es ist absurd, dass ein Partner, der etwas mitaufbaut, was in dem Falle der Neugründung in der Schloßstr. 74 in Stuttgart definitiv der Fall gewesen wäre, nicht davon mit profitieren soll.

Eine legale plausible Erklärung hierfür dürfte es nicht geben

An diesem Punkt sind wir einen Schritt zurückgegangen und haben die Eröffnungsbilder vom 11.09.2017 der Schloßstr. 74 in Stuttgart analysiert. Auf einem der Bilder ist Dr. Hess klar zu erkennen und auf dem Bild am Eingang ebenfalls.

Wir haben nun folgenden Sachverhalt, Dr. Hess war am 11.09.2017 bei der Eröffnung dabei, schied nach eigenen Angaben Ende 2017 aus der Partnerschaft mit Dr. Jacobi aus, Dr. Jacobi setzte das Ende eigenmächtig auf den 02.05.2018 fest und die Veröffentlichung fand am 21.06.2018 statt, außerdem wurden weder Marc Derler noch Dr. Heidrun Hess am Stammkapital von Dentics beteiligt und es gab einen stillen Teilhaber.

Wie lassen sich diese Diskrepanzen erklären?

Zunächst muss man sagen, dass es (vermutlich) schwierig geworden wäre Marc Derler am Stammkapital zu beteiligen, da er kein Zahnarzt war und üblicherweise nur Zahnärzte am Stammkapital eines zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) beteiligt werden sollten. Dies ist analog zu einer GbR bei Zahnärzten zu sehen, bei dieser ist explizit ausgeschlossen, dass Dritte (Nichtzahnärzte) partizipieren und dies trifft analog für GmbHs zu (Anmerkung: Ärzte und Zahnärzte sind synonym zu sehen, denn die Rechtsprechung ist vergleichbar).

Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte muss zudem in ärztlicher Hand bleiben und Dritte dürfen nicht am Gewinn einer Ärztegesellschaft (GmbH) beteiligt sein.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass Marc Derler der stille Teilhaber war und da er nicht am Gewinn der GmbH beteiligt sein durfte, eine zusätzliche Teilhabe über die stille Beteiligung erfolgen sollte. Diese Vorgehensweise deckt sich ebenfalls mit der Beobachtung, dass 2018 mit dem Ausscheiden von Marc Derler die stille Beteiligung aufgelöst wurde. Eine stille Beteiligung von Dr. Hess hätte keinen Sinn ergeben, denn Sie hätte sich direkt am Stammkapital beteiligen können und auch am Gewinn der GmbH wäre eine Teilhabe möglich gewesen.

Die weiteren Nachforschungen ergaben, dass Dr. Jacobi und Marc Derler seit der Schulzeit befreundet waren und offiziell seit 2015 als Paar auftraten14.

Wie könnte somit die logische Erklärung lauten?

Beachten Sie bitte, das ist ein Erklärungsversuch, mehr nicht und ob sich alles so im Detail zugetragen hat, ist zumindest fragwürdig.

Frau Dr. Hess muss wohl spätestens im Quartal 3/2017 Verhandlungen mit Dr. Lindmayr aufgenommen haben und sich noch spätestens im Quartal 3/2017 handelseinig geworden sein. Dafür gibt es zwei logische Gründe:

:heavy_check_mark: Dr. Hess gibt an, dass die Partnerschaft mit Dr. Jacobi 2017 endete, damit war zwingend eine Kündigung 2017 notwendig und zwar unter Einhaltung der Frist (üblicherweise 6 Monate zu einem Quartalsende) die Partnerschaft noch 2017 beendete. Eine Frist wäre ausschliesslich bei einer Kündigung aus besonderem Grund entbehrlich.

:heavy_check_mark: Die Übernahme der Praxis zum 01.04.2018 deutete darauf hin, dass Dr. Hess von Dr. Jacobi bei der Kündigung blockiert wurde. Nach unseren Informationen handelte es sich um einen Kündigung aus besonderem Grund (außerordentliche Kündigung) und Dr. Jacobi versuchte die Kündigung hinauszuzögern, um Dr. Hess die Übernahme zu erschweren bzw. unmöglich zu gestalten. Nachdem Dr. Hess bereits seit dem 01.04.2018 in der ehemaligen Praxis Dr. Lindmayr praktizierte und die Zulassung auf diesen Berufsausübungsort bereits von der KZV übertragen worden war, hatte Dr. Jacobi keine andere Wahl mehr, als der Kündigung stattzugeben.

Wir gehen davon aus, dass Dr. Jacobi die (mutmassliche) außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung mit 6 Monaten Kündigungsfrist umdeutete und die Kündigung daher zum 02.11.2017 (02.05.2018 minus 6 Monate) erfolgte. Diese versuchte Dr. Jacobi dann in eine reguläre Kündigung, mutmasslich zum 30.06.2018 umzudeuten. Nachdem Dr. Hess bereits zum 01.04.2018 in der neuen Praxis praktizierte und die Zulassung übergegangen war, wurde der Druck zu groß und Dr. Jacobi musste eigenständig die Entlassung veranlassen, da Dr. Hess (vermutlich) nicht bereit war eine Kündigung nach dem 01.04.2018 zu aktzeptieren - Sie konnte es schlicht nicht. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass die (Zahnärzte)Kammer ein Machtwort sprach und der Zulassung an dem neuen Standort von Dr. Hess zustimmmte, um ein eventuelles längeres (zivilrechtliches) Verfahren zu vermeiden.

Fassen wir kurz die Strategien zusammen

Eine ordentliche reguläre Kündigung von Dr. Hess fällt aus, denn dann wären die Angaben nicht so «auseinandergefallen».

  • Dr. Hess gab an, dass die Partnerschaft bis Ende 2017 bestand, Dr. Jacobi gab an, dass die Kündigung zum 02.05.2018 erfolgte und die öffentliche Bekanntmachung fand am 21.06.2018 statt.
  • Dr. Hess praktizierte bereits seit dem 01.04.2018 in der Praxis Lindmayr, d.h. noch vor der angeblichen Kündigung durch Dr. Jacobi und es besteht die Vermutung, dass Dr. Jacobi durch Ihre Strategie eine Übergabe zum 01.01.2018 bewußt vereitelte.

Die Strategien von Dr. Jacobi waren absolute Verzweiflungsstrategien. Es ist sonnenklar, dass eine Schädigung des ehemaligen Partners katastrophale Signale an alle bestehenden Mitarbeiter sendet. Der Tradeoff war, dass eine außerordentliche Kündigung (möglicherweise) noch mehr Schaden verursacht hätte - eventuell sogar einen existenziellen Schaden - besonders bei einem öffentlichen Verfahren. Insider deuteten an, dass die KZV deswegen ein Machtwort gesprochen und die Zulassung zum 01.04.2018 für den neuen Standort veranlasst hatte, um ein öffentliches Verfahren zu vermeiden und so wird ebenfalls gemunkelt, dass ein Teil des Deals war, dass auch Herr Derler gehen musste.

Bei einer Recherche ist es essentiell den Sachverhalt aus allen Perspektiven zu betrachten

Man muss logische Brüche oder Divergenzen finden und dann muss man diese entsprechend analysieren. Es ist wie bei einem Verhör, man versucht Diskrepanzen, d.h. Widersprüche, zu finden und aufzudecken. So kommen Sie dem wahren Sachverhalt sukzessive näher. Es ist ein iterativer Annäherungsprozess.
Sie kreisen buchstäblich die Wahrheit ein.

Nach diesem kurzen Exkurs wieder zurück zum eigentlichen Thema: Der Qualifikation von Herrn Derler nach zu schliessen, sollte er wohl der kaufmännische Leiter bzw. Manager sein und Dr. Jacobi und Dr. Hess waren die (zahn)ärztlichen Leiterinnen. Ein möglicher Erklärungsversuch ist somit, dass Projekt war zu ambitioniert gestaltet und ein Indikator dafür ist, dass bereits 2017 ein stiller Teilhaber15, der 200.000 € beisteuerte. Spätestens im 4. Quartal 2017 dürfte es absehbar gewesen sein, dass die Dentics GmbH ein Minus (-114.094 € Stand 31.12.2017) erwirtschaften wird. Insofern der stille Teilhaber (möglicherweise) getäuscht wurde bzw. keine weiteren Kapitalspritzen zu erwarten waren und wie man 2018 sah, wurde die stille Beteiligung zurückgezogen16. Die Frage, die sich stellt, ist, wie konnte es zu dieser «Fehleinschätzung» kommen?

Gleichsam haben wir Zeifel bezüglich der oder des plötzlichen Abgangs von Dr. Hess. Warum? Ganz einfach, das ist die Übersicht der Praxen mit Ihren Standorten und es fällt auf, dass nahezu wie mit dem Lineal gezogen die Praxis von Dr. Hess genau mitten auf der Linie zwischen den Stuttgarter Praxen von Dentics damals (Schloßstr. 74 und Liststr. 43) und der ludwigsburger Praxis in der Danziger Str. 40 liegt.

Unser Verdacht ist, dass man eine «kostspielige Scheidung» vermeiden wollte und jeweils alle Beteiligten in unterschiedlichen Planungsbezirken unterbringen wollte. Das ergibt schon Sinn, denn so ist es anspruchsvoller Schadenersatzansprüche o.ä. gegeneinander durchzusetzen,anders wäre es z.B. gewesen, wenn Dr. Hess eine Praxis im Bereich Stuttgart Mitte oder Ludwigsburg übernommen hatte. Dr. Hess ist in einem Planungsbezirk mit einem Versorgungsgrad von grob 75% inmitten der Dentics-Praxen. Dieser Schachzug ist, das muss man neidlos anerkennen, genial gewesen. Sie konnte so Ihre Patienten weiterversorgen und war vor sämtlichen Ansprüchen mehr oder weniger geschützt.

Höchstwahrscheinlich oder vermutlich teilte Dr. Hess dies zu Anfang des letzten Quartals 2017 mit und Dr. Jacobi hätte es in jedem Fall mitbekommen, da es sich um eine «gemeinsame» Zulassung handelte. Im letzten Quartal eskalierte die Situation komplett, höchstwahrscheinlich wurde massiv Druck auf Dr. Hess ausgeübt und Dr. Hess machte im Zuge dessen von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. Woraufhin Dr. Jacobi die Kündigung möglichst lange zu strecken versuchte (bis zum 30.06.2018) und Dr. Hess die Arbeit zum 31.12.2017 einstellte. Diese untragbare Situation wurde dadurch gelöst, dass die KZV die Übertragung der Zulassung von Dr. Hess auf die neue Praxis zum 01.04.2018 genehmigt und Dr. Jacobi war gewzungen der Kündigung Folge zu leisten, daher trug Sie diese alleine zum 02.05.2018 ein und eine öffentliche Bekannmachung erfolgte zum 21.06.2018, somit fast zum 30.06.2018, damit diese noch einigermassen gesichtswahrend für Dr. Jacobi erschien.

Die Folgen für Dr. Jacobi erwiesen sich als verheerend. Mit Dr. Hess schied Ihre ehemalige Parterin aus und dies hat (zwingend) Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit, da Dr. Hess als Parterin (gezwungenermassen) ein Teil des unternehmerischen Risikos trug. Folglich kam es zu einem weiteren Niedergang in den Folgejahren mangels stillen Teilhabers, der ebenfalls 2018 ausschied und mangels weiteren Partners, der sich nicht mehr auftreiben liess17.

An dieser Stelle nochmals der Verweis auf die öffentlich verfügbaren Zahlen:

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresüberschuss HGB -114.094 € -93.899 € -99.050 € -97.080 € 195.011 € -192.366 €

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und die Entscheidung von Dr. Hess war mit Sicherheit die richtige Entscheidung für Dr. Hess, wenngleich sie Dentics vermutlich «das Genick brach». Wie bereits ausgeführt ist das Jahr 2021, dazu werden wir später noch kommen, ein Sonderfall, da 2021 die Übernahme der Schloßstr. 74 durch die KVZ erfolgte und nach unserer Erkenntnis es sich um Buchgewinne aus dem Verkauf handelte.

Erkenntnisse Teil II

Aus unserer Sicht ist alles «ausermittelt», ob Marc Derler sich einer möglichen Erpressung oder Nötigung schuldig machte oder ob es überhaupt ein strafbares Delikt seinerseits gab, spielt für die weitere Erkenntnis keine Rolle. Es ist nicht relevant für den Niedergang. Möglicherweise hat sich Dr. Jacobi sogar eine Kreditbetrugers, eventuell gemeinsam mit Dritten, schuldig gemacht, indem Sie versuchte das Ausscheiden von Dr. Hess zu verschleiern und zu verheimlichen. Die tatsächliche Ursache der (aller Wahrscheinlichkeit nach außerordentlichen Kündigung) könnte durchaus eine straf- und zivilrechtliche Relevanz haben. Ein Indikator dafür ist, dass die KZV es offenbar nicht zu einem öffentlichen Verfahren kommen lassen wollte und der Zulassungsverlegung von Dr. Hess (auf dem kurzen Dienstweg) stattgab ohne die Kündigung(sbestätigung) bei Dentics abzuwarten, ein weiterer Indikator dürfte das Ausscheiden des stillen Investors gewesen sein


Teil III - Der Restrukturierungsversuch

In Jahren ab 2018 bis 2021 versuchte man eine Restrukturierung von DENTICS und DENTICSDC. Bei DENTICSDC handelt es sich um eine Privatklinic § 30 GwO, die sich mit DENTICS die Räumlichkeiten in der Danziger Str. 40 in Ludwigsburg teilt.

Die DENTICSDC Dental Clinic hatte zusätzlich ein zahntechnisches Labor, dass (angeblich) von 2015 bis 2017 in der Kurfürstenstr. 22 in Ludwigsburg betrieben wurde. Uns wurde mitgeteilt, dass an diesem Standort eine gesamte Etage für das zahntechnische Labor und die Verwaltung angemietet war. Von den Umrissen des Gebäudes gehen wir von einer Größe von 200qm bis 250qm aus, was eine sehr respektable Größe darstellen würde.

Das Labor und die Verwaltung wurden 2017 angeblich nach Stuttgart in die Schloßstr. 74 verlegt. Als Nachweis haben wir ein Foto und einen Beitrag in den sozialen Medien, auf dem die Fähigkeiten des Labors am neuen Standort hervorgehoben werden.

Zwischenfazit: Die Verlegung des Labors als Restrukturierung zu bezeichnen erscheint etwas gewagt und es gibt zu wenig öffentliche Informationen, die die Aussagen unabhängig stützen würden. Abgesehen davon wäre der Sinn der Maßnahme zu hinterfragen, denn bei der Schloßstr. in Stuttgart handelte es sich um eine Neugründung und der überwiegende Teil des bestehenden Patientenstamms war in Ludwigsburg. Man hätte somit einen Shuttleservice für sämtliche Arbeiten einrichten müssen und ob dies sinnvoll gewesen wäre darf bezeifelt werden. Gesichert ist jedoch, dass das Labor Stand 2024 nicht mehr besteht und mutmaßlich sämtliche Gerätschaften in den Jahren 2017 bis 2020 abverkauft wurden.

Einschätzung: wenig glaubhaft und nicht plausibel

Ein anderes Bild ergibt sich bei der Betrachtungen der Finanzen der DENTICSDC Dental Clinic GmbH & Co. KG. In 2017 erfolgt ein bemerkenswerte «Schwenk» - nahezu sämtliches Eigenkapital wurde in Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern «umgewandelt». Dieser «Kniff» war so abenteuerlich, dass man in dem Jahresabschluss 2017 keinen Zahlen des Jahresabschlusses 2016 zur Gegenüberstellung aufnahm. Dr. Jacobi entnahm in diesem Jahr fast das gesamte Eigenkapital und liess es sich in Form von «Schulden» der Gesellschaft gegenüber Ihr «gutschreiben».

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anlagevermögen 127.304,00 € 162.837,88 € 143.509,00 € 92.406,00 € 52.474,00 € 598,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlaufvermögen 536.387,03 € 525.653,06 € 567.145,17 € 549.932,55 € 166.522,73 € 62.778,68 € 41.971,79 € 52.452,99 €
Eigenkapital 529,220,52 € 409.512,81 € 25.897,83 € 7.837,24 € 7.115,32 € 15.282,13 € 7.577,53 € 22.786,79 €
Verbindlichkeiten 113.462,18 € 249.769,80 € 669.686,14 € 645.006,85 € 286.137,67 € 44.894,37 € 38.503,74 € 26.966,20 €

Quelle: Unternehmensregister Bilanzen 2015 - 2022 DENTICSDC Dental Clinic GmbH & Co. KG

Anteil der Forderungen an Gesellschafter vom Umlaufvermögen:

  • 2020: 43.083,82 €
  • 2021: 41.685,74 €
  • 2022: 49.837,44 €

Frage: Warum würde man alles Eigenkapital in Fremdkapital umwandeln?
Zunächst konnten wir keine Antwort auf diese Frage finden. Mögliche Fälle werden z.B. im Wirtschaftslexikon24 summarisch aufgezeigt. Wir haben uns längere Zeit überlegt, was Sinn ergeben könnte und kamen schließlich auf eine (halbwegs) zufriedenstellende Antwort. Dentics wurde 2017 von einer GbR in eine GmbH umgewandelt. Die logische Erklärung war daher, dass es ein oder eine Art Verrechnungskonto zwischen DENTICS und DENTICSDC gab, mit den die zahntechnischen Laborleistungen abgewickelt wurden. Das Problem ist generell, eine GbR arbeitet in der Regel mit einer Einnahmen-/Überschussrechnung und eine KG bilanziert. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass bei einer GbR der Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang zählt, während bei einer KG der Zeitpunkt des Entstehens einer Forderung oder eine Verbindlichkeit entscheidend ist.

Ein kleines Beispiel: Unternehmen A führt eine Zahnreinigung durch in 2017 und Patient B zahlt 2018. Eine Zahnarztpraxis (GbR) würde die Einnahme 2018 verbuchen, eine Zahnklinik (KG) wüsste die Forderung schon 2017 «aktivieren».

Erstellt nun DENTICSDC Zahnersatz im Jahre 2015 und DENTICS hat im Jahr 2017 noch nicht gezahlt, dann ist die Forderung seit 2015 aktiv und bilanziert, wohingegen bei DENTICS noch nichts, absolut nichts, in den Büchern zu sehen ist. Dadurch stiegen nach unserer Auffassung die Verbindlichkeiten in den Jahren 2017 bis 2018 rapide an und wurden in den Jahren 2019 bis 2020 gleichsam zurückgeführt. Möglicherweise mit Steuererstattungen, die Dentics erhielt, da die Ausgaben noch nicht in den Büchern waren und rückwirkend auf die Jahre der Entstehung verteilt wurden. In diesem Fall hätte Dentics in 2019 / 2020 Steuererstattungen für die Jahre - sagen wir - 2014 bis 2016 erhalten und mit diesen Rückerstattungen wären die «Darlehen» bei DENTICSDC zurückgeführt worden. Betrachtet man den GAP (die Differenz) bei den Verbindlichkeiten zwischen 2016 und 2017, dann handelt es sich um ca. 420 T€.

Nochmals, es handelt sich um einen plausible Hypothese und die Jahre der Entstehung sind ebenfalls hypothetisch. Die Entstehung muss vor dem Jahr 2017 stattgefunden haben, da 2017 der «Eigenkapital für Schulden-Tausch» stattfand und bei einer regulären Verjährung von 3 Jahren ist ein Zeitraum von 2014 bis 2016 realitisch, er kann jedoch größer ausfallen, wenn auf den Einspruch der Verjährung verzichtet wurde. Undenkbar wäre dies nicht, da in diesem Fall sowohl Schulder als auch Kreditor Dr. Jacobi - Sie als alleiniger Gesellschafter bei DENTICSDC und Parterin bei DENTICS noch in der Form einer GbR vor 2017 - war und es ist nicht statthaft gegen sich selbst den Einspruch der Verjährung zu erheben. Genau genommen ist das Unfug, denn Sie könnten sich so selbst einen Forderung stellen und nach Ablauf der 3-Jahresfrist die Zahlung verweigern, das ist einfach nur Humbug.

Der «Eigenkapital für Schulden-Tausch» entspricht im weitesten Sinne dem Beispiel aus dem Wirtschaftslexikon24: Ein Kommanditist scheidet aus und stellt sein Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschaft als Darlehen zur Verfügung.

In diesem Fall scheidet quasi die DENTICS GbR in Form von Dr. Jacobi (und eines mutmasslichen Verrechnungskontos) aus, denn Sie geht in die DENTICS GmbH über und die DENTICSDC erhält das Guthaben als Darlehen.

Frage: Warum ist diese Vorgehensweise zwingend?
Insofern bei der DENTICS GbR von Vorjahren noch Verrechnungskontodifferenzen bestehen, für die bereits Steuererklärungen erstellt wurden, ist diese Vorgehensweise quasi zwingend notwendig, denn erst durch eine erneute Steuererklärung, der das Finanzamt zustimmen müsste, wäre eine “Rückübertragung” in diese “Vorjahre” möglich. Man muss ganz klar sagen, es handelt sich hier um einen «Totalschaden mit Ansage», denn man hätte durchaus 2016, im Jahr vor der Umwandlung der Dentics in eine GmbH, sämtliche «Altlasten» lege artis beseitigen können. Dies wäre möglich gewesen, jedoch hätte sich dies (vermutlich) steuerlich nicht ähnlich vorteilhaft dargestellt und es hätte sowohl die fragile Kapitalbasis für die Investition in die neue Praxis in der Schloßstr. 74 in Stuttgart «zerstört» als auch hätte dies (aller Wahrscheinlichkeit nach) eine Investition einer Bank bzw. eines Investors verhindert.

Frage: Warum wäre die fragile Kapitalbasis zerstört worden?
Die Verbindlichkeiten, die zurückgeführt werden mussten betrugen zwischen ca. 420.000 € und 600.000 €18. Diese Verbindlichkeiten waren quasi «Off The Table», also ausgelagert, bei der DENTICS GmbH 201719.

Die steuerliche Auswirkung ist eindeutig, denn der Betrag erhöht die Ausgaben und reduziert damit den Überschuss bei einer Einnahmen-/Überschussrechnung. Insofern dies zum Beispiel in einem Jahr - sagen wir 2016 - der Fall gewesen wäre, hätte man den Gewinn von hypothethischen 600.000 € alternativ 420.000 € auf 0 € reduzieren können. Steuerlich günstiger wäre es natürlich gewesen, wenn man dies auf 3 oder 4 Jahre verteil hätte, denn dann hätte die gesamte Reduktion im «Höchststeuersatz» stattgefunden bei einem Single.

In der Variante 1 erfolgt die Zahlung sämtlicher offener Forderungen der Vorjahre inklusive der gesamten Forderungen des Jahres 2016 in 2016. In der Variante 2 erfolgt die Zahlung sämtlicher offener Forderung (2016 und früher) in den Jahren 2019 und 2020 mit Steuererstattungen, die in diesen Jahren ausgezahlt worden und die Rückdatierung erfolgt zu gleichen Teilen steuerlich auf die Jahre 2014 bis 201620. Die Zinsgutschriften durch das Finanzamt wurden approximiert.

Annahme ein gleichbleibender Überschuss von 600.000 € in den Jahren 2014 bis 2016, der sich entsprechend der Variante um jeweils 600.000 € reduziert.

600.000 € 2014 2015 2016 Rückerstattung Zinsgutschrift Gesamt
Variante 1 600.000 € 600.000 € 0 € 267.940 € 0 € 267.940 €
Variante 2 400.000 € 400.000 € 400.000 € 284.850 € 70.000 € 354.850 €

Annahme ein gleichbleibender Überschuss von 420.000 € in den Jahren 2014 bis 2016, der sich entsprechend der Variante um jeweils 420.000 € reduziert.

420.000 € 2014 2015 2016 Rückerstattung Zinsgutschrift Gesamt
Variante 1 420.000 € 420.000 € 0 € 182.485 € 0 € 182.485 €
Variante 2 280.000 € 280.000 € 280.000 € 199.395 € 50.000 € 249.395 €

Die Differenz ist gravierend, es sind ca. 1/3 mehr - netto. Sofern es sich nur um 420.000 € gehandelt hätte würde die relative Differenz noch höher ausfallen und bei einer Rückdatierung z.B. bis 2012 oder 2013 würde der Zinseffekt gleichsam höher ausfallen. Man erhält dann bis zu 60% mehr - netto.

Hinweis: Die Beispiele dienten ausschließlich der Verdeutlichung des Effektes, die Aufteilung erfolgt nicht ebenmässig in der Realität, aber man kann annehmen, dass der erstellte Zahnersatz nicht extremen Schwankungen unterliegt, bei einem zahntechnischen Labor, dass eine «eigene Praxis» als Abnehmer hat. Bei den realen Zahlen wird es Abweichungen geben, die Frage ist nur, wie hoch diese tatsächlich ausgefallen sind.

Erkenntnisse Teil III

So langsam fügen sich die einzelnen Puzzleteile zusammen. Die Theorie lautet nun, durch die Rückdatierung war die 2017 gegründete DENTICS GmbH mit massiven Unwägbarkeiten belastet, es schwebte sozusagen ein Damokleschwert über ihr. Hätte zum Beispiel das Finanzamt in der Prüfung die Rückdatierung abgelehnt, hätte ohne eine Steuergutschrift die offenen Zahlungen an die DENTICSDC aus dem Netto geleistet werden, da DENTICS in den Jahren ab 2017 (abgesehen von dem Jahr 2021) nur Verluste erwirtschaftete. Das Minus hätte in diesem Fall vermutlich -250.000 € bis -350.000 € betragen (vgl. oben). Die Vermutung liegt nahe, dass die Prüfung 2017 noch nicht abgeschlossen war und selbst bei einer abgeschlossenen Prüfung ist fragwürdig, ob zu erwartende Steuerrückerstattungen plus Zinsgutschriften beleihbar sind. Dieser Sachverhalt wäre eine plausible Erklärung für das plötzliche Ausscheiden von Dr. Hess, dass in Teil II ausführlich diskutiert wurde.

Handelt es sich hier zusätzlich um einen Kreditbetrug?

Das wäre naheliegend diesem Sachverhalt nachzugehen, denn sowohl Dr. Hess als auch Dr. Jacobi dürften davon Kenntnis gehabt haben. Beide müssen zwingend die Jahresabschlüsse der DENTICS GBR bis 2016 inklusive unterzeichnet haben und damit hafteten sie ebenfalls für dieses. Nach dem jetzigen Kenntnisstand war Dr. Hess dieser Sachverhalt (zumindest) bekannt, da sie ebenfalls Zahnersatz produziert hatte und Sie ebenfalls dafür verantwortlich war, dass die Rechnungen Ihres Zahnersatz bezahlt hätten werden müssen, außerdem hatte Sie Einblick in die Bücher der DENTICS GbR. Wie gesagt, es ist hypothethisch und die Wahrscheinlichkeit, dass Dr. Jacobi oder Dr. Hess die Wahrheit sagen werden ist extrem gering, da sie sich sonst selbst belasten könnten und vermutlich auch würden. In unserem besagten Fall konnte Dr. Jacobi die «Aussenstände» beim Finanzamt (vermutlich) nicht zeitnah eintreiben bzw. klären. Somit zog Dr. Hess im lezten Quartal 2017 die «Reissleine», da Sie ansonsten als Mitgeschäftsführerin von der DENTICS GmbH als Nachfolgerin der DENTICS GbR für einen möglichen Verlust von 250.000 € bis 350.000 € - netto - mitgehaftet hätte. Betrachten Sie bitte Anfangssituation, Dr. Hess war nicht am Stammkapital der DENTIC GmbH beteiligt,

§3 Stammkapital, Stammeinlagen (2) Vom Stammkapital übernimmt Frau Dr. Anne Katharina Jacobi-Haumer, geb. am 13.07.1977, wohnhaft in Ludwigsburg einen Geschäftsanteil mit dem Nennwert von 100.000 Euro. (Geschäftsanteil Nr. 1).

dadurch konnte Sie gefahrlos aussteigen. Durch Ihren Ausstieg triggerte Dr. Hess auf breiter Fläche einen Maximalschaden.

implizit / explizit

Logitsche Konsequenz bis

Rolle der KZV

Dr. Hess Logik mitgefangen => Mitgehangen

Mithaftung /KZV / Bank /etc.

Steuerliche Auswirkung - unklare steuerlicher Sachverhalt Investor/Bank

Die finanzierende Bank gehört - das ist nur unsere Einschätzung - definitiv vor Gericht gestellt und es ergibt nun wirklich Sinn, wieso der «Geschäftsführer» Marc Derler dringend das Unternehmen verlassen musste.


Teil IV - Die Notübernahme durch die KZV

Teil V - Die Neuordnung der Notversorgung I & II

Darlehenssumme

https://www.northdata.de/Dentics+Zahn%C3%A4rzte+GmbH,+Ludwigsburg/Amtsgericht+Stuttgart+HRB+760091

Ich kann nur warnen, dieser Argumentation blind zu folgen

Es war (möglicherweise) etwas von Anfang an geplant, aber dies hatte nichts damit zu tun, 10 Jahre später und danach einen Zahnskandal für die Bevölkerung zu

  1. Es betrifft die Landkreise Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Sindelfingen, für die die zahnärztliche Notdienstversorgung in Stuttgart zentralisiert wurde. In diesen Landkreisen leben ca. 2.8 Mio. Menschen (Quelle: Wikipedia). ↩︎ ↩︎2

  2. Zahnmedizinische Notfälle sind nicht bei den Ausnahmen aufgezählt. ↩︎

  3. 2022 war die maximale Anfahrt auf ca. 50km ausgelegt und in den abgelegenen Gebieten gab es weiterhin eine lokale Versorgung. 2024 kam es zur pauschalen Umstellung für alle in den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Sindelfingen. Ein Schmerzpatient aus z.B. Heidhöfe im Landkreis Göppingen hat nun eine Anfahrt von ca. 80 km mit dem Auto bzw. ca. 2h mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das sind nahezu Zustände wie in einem Entwicklungsland. ↩︎

  4. DENTICS oder mit voller Bezeichnung DENTICS Zahnärzte GmbH ist ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ↩︎

  5. Eine offizielle solche Bezeichnung gab es nicht, es wurde angeblich von vielen inoffziell (und scherzfahft) so genannt, vermutlich in Anlehnung an das Alldent-Zahnzentrum. ↩︎

  6. Relevant ist jeweils die Spalte 11. Die Spalte 5 bezieht sich darauf, wie viele Zahnärzte notwendig sind, um einen Versorgungsgrad von 100% zu erreichen. ↩︎ ↩︎2

  7. Eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Wir haben unsere Daten mit der Wayback Machine ermittelt. 2020 tauchte die Liststr. nicht mehr bei den Praxen auf (Wayback Machine DENTICS 2020), 2010 aber sehr wohl (Wayback Machine DENTICS 2019). Folglich fand die Schliessung zwischen dem August 2019 und August 2020 statt, die Vermutung liegt nahe, dass die Schliessung noch 2019 stattfand bzw. bereits beschlossen war. Diese These wird untermauert durch die Tatsache, dass die Praxis nicht weitergeführt wurde und man sollte nicht vergessen, dass Praxen normalerweise über 10 Jahre finanziert werden, da dieser Wert in der Regel die Untergrenze für eine Amortisation darstellt. ↩︎

  8. Diese Informationen wurden aus mehreren Quellen im Internet zusammengetragen. Laut Selbstaussage betrug die Fläche 400qm und es gab 9 Behandlungseinheiten/-zimmer. ↩︎

  9. Gründung 16.05.2017 ↩︎ ↩︎2

  10. 32 Zahnärzte (21 Alldent + 11 Dentics) / 231 Zahnärzte (Anzahl der Zahnärzte exemplarisch 31.12.2019) * 100 % ↩︎

  11. Normalerweise würde man denken zum 01.01., aber ein findiger Steuerprüfer hatte festgestellt, dass man an einem Feiertag (abgesehen von einem eventuelle Notdienst) üblicherweise keine Praxis übernimmt bzw. nicht an diesem Tag praktiziert. Folglich hat man die Möglichkeit am 01.01. zu übernehmen, wenn man an diesem Tag auch den Notdienst ableistet oder eben am ersten darauf folgenden Werktag. Es ist im Prinzip eine kleine Katastrophe, da der Abgeber so einn Jahresabschluss für einen bis maximal 3 Tage (der 01.01. ist ein Freitag und Samstag und Sonntag zählen nicht Werktag üblicherweise bei Ärzten und Zahnärzten) erstellen müsste. In der Praxis lässt man das jedoch unter den Tisch fallen. Bei einer Übernahme zum 01.01. entsteht eine maximale Katastrophe für den Abgeber, denn dann wird der Erlös in das Vorjahr zurückgerechnet und das kann steuerlich sehr teuer werden, sehr teuer! ↩︎ ↩︎2

  12. Diese Informationen sind zu finden unter Unternehmensregister > Dokumentenansicht > Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 19.01.2017. ↩︎

  13. Diese Informationen sind zu finden unter Bundesanzeiger > Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017. ↩︎

  14. Schriftliche Nachweise liegen vor. ↩︎

  15. Bundesanzeiger Jahresabschluss 2017 Dentics Zahnärzte GmbH ↩︎

  16. Bundesanzeiger Jahresabschluss 2018 Dentics Zahnärzte GmbH ↩︎

  17. Unternehmensregister Registerinformationen Dentics Zahnärzte GmbH ↩︎

  18. Anstieg der Verbindlichkeiten (und Reduktion des Eigenkapitals) DENTICSDC 2016 auf 2017 ca. 420.000 € (-249.769,80 € - -669.686,14 €) und Rückführung der Verbindlichkeiten 2017 bis 2020 ca. 600.000 € (-669.686,14 € - -44.894,37 €). ↩︎

  19. Bundesanzeiger Jahresabschluss 2017 Dentics Zahnärzte GmbH ↩︎

  20. Dies löst noch einen weiteren Effekt aus, denn das Finanzamt schuldet Ihnen in diesem Fall respektable Zinsen für die Jahre 2014 / 2015 / 2016 bis zu den Jahren 2019 / 2020. ↩︎